Versicherungsschutz für Ameisenheger in der DASW

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Moderator: Klaus Berndt Nickel

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Dieter Bretz
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Versicherungsschutz für Ameisenheger in der DASW

Beitrag von Dieter Bretz »

Nach langen Bemühungen ist es mit Unterstützung des Landesverbandes Bayern endlich gelungen, für alle Mitglieder der DASW ab 01. Januar 2008 durch Abschluss einer Gruppenversicherung für Vereine und Verbände für die ehrenamtliche Arbeit im Waldameisenschutz Versicherungsschutz zu gewähren. Dies erfolgte bei der VHV Allgemeine Versicherung AG Hannover durch die PAX-Versicherungsdienst GmbH in Köln. Der Beitrag pro Mitglied beträgt 0,55 € zzgl. 19 % Versicherungssteuer für Haftpflicht-, Unfall-, Dienstreisekasko- und Verkehrsrechtschutzversicherung.

I. Haftpflichtversicherung
Im Teilbereich Haftpflichtversicherung beträgt die Höchstersatzleistungssumme je Schadensereignis 3.000.000 € pauschal für Personen- und Sachschäden, 100.000 € für Mietschäden, 1.500 € für geliehene und gepachtete bewegliche Sachen (Selbstbeteiligung 150 € je Schadensereignis).

II. Unfallversicherung
Für Personen bis zur Vollendung des 75. Lebensjahres (einschließlich Kinder) 20.000 € für den Todesfall, 80.000 € für den Invaliditätsfall, gestaffelt nach dem Invaliditätsgrad, 2.100 € für Heilkosten (subsidiär), soweit kein anderer Versicherungsträger Ersatz leistet, 5.000 € für Bergungskosten, 5 € Krankenhaustagegeld (max. 2 Jahre).

III. Dienstreise-Kaskoversicherung
Die Versicherung bezieht sich auf alle Personenkraftwagen und Anhänger, die von der Deutschen Ameisenschutzwarte e.V. mit Einwilligung bzw. auf Anweisungen des Vereins zu Dienstfahrten benutzt werden, soweit es sich um Fahrzeuge handelt, die sich nicht im Eigentum oder Besitz des Vereins befinden.

IV. Fahrzeug-Rechtschutzversicherung
Bei einer Dienstfahrt mit einem privateigenen Personenkraftwagen besteht eine Verkehrs-Rechtschutz-Versicherung im Rahmen der ARB mit einer Deckungssumme je Schadensereignis von 100.000 €.

Detaillierte Fragen zu dem Merkblatt Vereinsverbundversicherung können bei den jeweiligen Landesvorsitzenden erfragt werden.

Versicherungsnehmer ist die Deutsche Ameisenschutzwarte e.V. - Bundesverband -, der jeweils den Jahresbetrag an die Versicherung entrichtet. Für das Jahr 2008 hatte die Vertreterversammlung im September in Zittau beschlossen, dass der Beitrag vom Bundesverband übernommen wird, ansonsten zahlen die Landesverbände. Auf die Mitglieder kommen somit keine Kosten zu, da der Versicherungsbeitrag im Jahresbeitrag des jeweiligen Landesverbandes enthalten ist.

Die Meldung von Schäden sind unverzüglich durch die DASW-Geschäftsstelle (Schloßstr.7, 03 253 Doberlug-Kirchhain, Tel.: 035 322-189 19) an die Versicherung zu richten. Der Vordruck "Schadensmeldung" wird dann von der Geschäftsstelle zugesandt.

Noch eine Bitte: Geben Sie bitte Adressänderungen zeitnah an die Landesverbände weiter, da nur aktuelle Mitgliederlisten den Versicherungsschutz gewährleisten.

Ich wünsche allen Ameisenhegern weiterhin unfall- und schadenfreies Arbeiten im Naturschutz.

Klaus-Berndt Nickel
Präsident der DASW
Dipl.-Biol. Dieter Bretz
35 781 Weilburg
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