Guten Tag!
Unter der HP-Adresse http://www.galbavy.info/katja/img/ameisen/ habe ich einige Bilder deponiert.
Handelt es sich hierbei um Formica pratensis?
Der große, flache Ameisenhaufen steht an einem Südhang, einer Obstwiese.
Viele Grüße
Katja
Bestimmungshilfe erbeten
Moderatoren: Gerhard Heller, Buschinger
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Klasse!
Vielen Dank für die Super-schnelle Antwort!
...und ich dachte, man müsse die Härchen sehen können.
Nun geht es "nur" noch darum, den Ameisenhaufen zu schützen.
Das Gestrüpp auf dem Ameisenhaufen haben die Grundstücksbesitzer auf den Haufen geworfen. Wir fürchten, der ganze Haufen soll angezündet werden um einem Baugebiet Platz zu machen
Viele Grüße
Katja
Vielen Dank für die Super-schnelle Antwort!
...und ich dachte, man müsse die Härchen sehen können.
Nun geht es "nur" noch darum, den Ameisenhaufen zu schützen.
Das Gestrüpp auf dem Ameisenhaufen haben die Grundstücksbesitzer auf den Haufen geworfen. Wir fürchten, der ganze Haufen soll angezündet werden um einem Baugebiet Platz zu machen
Viele Grüße
Katja
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Hallo Katja,
Dafür gibt es die DASW mit ihren Landesverbänden. Bitte oben das grün-gelbe Emblem anklicken und unter Landesverbände nach dem für Ihr Bundesland zuständigen suchen und mail schicken.
Wenn irgend möglich, wird das Volk dann umgesiedelt.
Den Grundstückseigentümer kann man schon mal diskret darauf hinweisen, dass die Waldameisen nach dem Bundesnaturschutzgesetz zu den "besonders geschützten" Arten gehören, die man nicht einfach mal so anzündet.
Tut man es nämlich, obwohl man informiert ist, macht man sich strafbar!
(Auch Unwissenheit schützt nicht vor Strafe; aber absichtliche Gesetzesverstöße werden natürlich schwerer geahndet).
Viel Erfolg und viele Grüße,
Ihr A. Buschinger
Dafür gibt es die DASW mit ihren Landesverbänden. Bitte oben das grün-gelbe Emblem anklicken und unter Landesverbände nach dem für Ihr Bundesland zuständigen suchen und mail schicken.
Wenn irgend möglich, wird das Volk dann umgesiedelt.
Den Grundstückseigentümer kann man schon mal diskret darauf hinweisen, dass die Waldameisen nach dem Bundesnaturschutzgesetz zu den "besonders geschützten" Arten gehören, die man nicht einfach mal so anzündet.
Tut man es nämlich, obwohl man informiert ist, macht man sich strafbar!
(Auch Unwissenheit schützt nicht vor Strafe; aber absichtliche Gesetzesverstöße werden natürlich schwerer geahndet).
Viel Erfolg und viele Grüße,
Ihr A. Buschinger
!!! EINHEIMISCHE HAUSAMEISEN SIND KEINE SCHÄDLINGE per se !!! - Sie nutzen nur Baufehler bzw. Bauschäden zur Anlage ihrer Nester. Dies ist anders bei Exoten wie Pharaoameise, Pheidole spp. usw..