Neues Bundesnaturschutzgesetz

Was sonst nirgends rein passt...

Moderatoren: Gerhard Heller, Buschinger

Antworten
Buschinger
Beiträge: 1487
Registriert: 26. Apr. 2004, 12:34
Wohnort: Reinheim

Neues Bundesnaturschutzgesetz

Beitrag von Buschinger »

Seit 1. März 2010 gilt ein neues Bundesnaturschutzgesetz:
http://dejure.org/gesetze/BNatSchG

Hier ist eine Diskussion unter Ameisenhaltern darüber, welche Konsequenzen dies für das Fangen bzw. Ausgraben von Ameisenvölkern zum Zweck der Privathaltung haben könnte.
Ist das Halten von Ameisen ein "vernünftiger Grund", der die Zerstörung von Nestern beliebiger Arten (nicht von Waldameisen!) legalisiert oder nicht?
In jedem Fall lesenswert:
http://www.ameisenforum.de/europ-ische- ... ausam.html

mfG,
A. Buschinger
!!! EINHEIMISCHE HAUSAMEISEN SIND KEINE SCHÄDLINGE per se !!! - Sie nutzen nur Baufehler bzw. Bauschäden zur Anlage ihrer Nester. Dies ist anders bei Exoten wie Pharaoameise, Pheidole spp. usw..
Barristan
Beiträge: 20
Registriert: 30. Mai. 2009, 12:28

Beitrag von Barristan »

In diesem Fall ist das ganze nicht neu:

http://dejure.org/gesetze/0BNatSchG28022010/41.html

Der "vernünftige Grund" ist auch dort bereits als Rechtefertigungsgrund aufgeführt.
Buschinger
Beiträge: 1487
Registriert: 26. Apr. 2004, 12:34
Wohnort: Reinheim

Beitrag von Buschinger »

@ barristan:

Dies ist der erste Hinweis auf das novellierte BNatschG in diesem Forum, somit neu.
Neu ist ferner, dass nun diskutiert wird, wie die Formulierung "vernünftiger Grund" hinsichtlich der Entnahme von Ameisen zur Privathaltung zu interpretieren ist.

Aber vielleicht verstehe ich Ihren leicht vorwurfsvoll erscheinenden Beitrag nicht ganz richtig?

mfG
A. Buschinger
!!! EINHEIMISCHE HAUSAMEISEN SIND KEINE SCHÄDLINGE per se !!! - Sie nutzen nur Baufehler bzw. Bauschäden zur Anlage ihrer Nester. Dies ist anders bei Exoten wie Pharaoameise, Pheidole spp. usw..
Barristan
Beiträge: 20
Registriert: 30. Mai. 2009, 12:28

Beitrag von Barristan »

Wenn man es sich durchliest,zuerst der Hinweis auf das neue Naturschutzgesetz (auch der Titel), dann darunter der Hinweis auf die Diskussion über den "Vernünftigen Grund".

Könnte man fast meinen, dass dieser Wortlaut etwas neues ist.

Besser wäre es vermutlich gewesen auf das neue Naturschutzgesetz hinzuweisen und in einem anderen Thread auf die Diskussion.

Weil letztlich hat der Hinweis auf das neue Naturschutzgesetz und die Allgemeine Diskussion über den "Vernünftigen Grund" nichts miteinander zu tun.

Warum mein Text vorwurfsvoll klingt, kann ich auch nicht nachvollziehen, aber evtl. wissen Sie ja mehr als ich.

Da ich ihren Text allerdings falsch verstanden habe und somit mein Beitrag oben überflüssig war, möchte ich mich hierfür vielmals und aufrichtig entschuldigen.
Achilles
Beiträge: 7
Registriert: 06. Mai. 2013, 14:01

Re: Neues Bundesnaturschutzgesetz

Beitrag von Achilles »

ist echt faszinierend wie detailliert immer alles geregelt sein muss und das selbst sowas wie "Ameisen fangen" Gesetzen unterliegt...
Waidmanns Heil
supperheee
Beiträge: 7
Registriert: 13. Jul. 2013, 13:29

Re: Neues Bundesnaturschutzgesetz

Beitrag von supperheee »

Naja - Dazu muss man sagen, dass eigentlich die meisten Gesetze sehr allgemein gehalten sind. Oft ist es leider so, dass man eventuell erst verklagt wird um zu schauen, ob der eigene Grund nun vernünftig ist oder nicht. Ich würde aber auch keine schönen und großen Nester ausgraben. Irgendwie finde ich das einfach viel zu schade und würde die Ameisen dann einfach im Wald lassen und diese eventuell mal besuchen.
Antworten