Gesetzesänderung der BArtSchV auf dem Wege

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Dieter Bretz
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Gesetzesänderung der BArtSchV auf dem Wege

Beitrag von Dieter Bretz »

Nach aktueller Auskunft von Herrn Adams aus dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit wurde der Gesetzestext für die Verordnung zur Neufassung der BArtSchV bereits von Minister Trittin unterzeichnet. Dieser Text muss aber auch noch von der Verbraucherministerin Künast unterzeichnet werden. Danach kann die Neufassung im Bundesgesetzblatt publiziert werden, so dass die Gesetzesänderung spätestens Anfang März 2005 in Kraft tritt. Das wäre noch rechtzeitig für alle anstehenden Umsiedelungsmaßnahmen für gefährdete Waldameisenvölker. Es bleibt nur zu hoffen, dass der postalische Weg von einem Ministerium zum anderen nicht im Schneckentempo erledigt wird.
Für alle, die sich von dem Entwurf selbst ein Bild machen wollen: Auf der Homepage des Ministeriums (www.bmu.de) finden Sie unter dem Link "Artenschutz" den "Entwurf einer Verordnung zur Neufassung der BArtSchV" (17.12.2004). Klicken Sie das PDF-Dokument der Anlage 1 (Schutzstatus wildlebender Tier-und Pflanzenarten) an. Dort werden Sie auf Seite 19 die lange ersehnte Auflistung unserer heimischen Waldameisen als besonders geschützte Arten wieder entdecken können. Leider enthält diese Aufzählung im Gegensatz zu dem Entwurf, den die DASW dem Ministerium vorgelegt hatte, mit der Angabe von Fomrica nigricans wieder einen Fehler.
Dipl.-Biol. Dieter Bretz
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